Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirkungen der Versäumung einer Frist gemäß Art. 3 § 1 VGFGEntlG

 

Leitsatz (NV)

Mit dem ergebnislosen Verstreichen der Ausschlußfrist für die Einreichung der Prozeßvollmacht wird die Klage endgültig unzulässig; ein Sachurteil darf daraufhin nicht mehr ergehen (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1984 II R 188/82, BFHE 142, 3, BStBl II 1984, 831).

 

Normenkette

VGFGEntlG Art. 3 § 1

 

Verfahrensgang

FG Baden-Württemberg

 

Fundstellen

Haufe-Index 416629

BFH/NV 1990, 447

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