Entscheidungsstichwort (Thema)
Begründung von Prüfungsanordnungen
Leitsatz (NV)
Zur Begründung der Anordnung einer Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO 1977 genügt grundsätzlich der Hinweis auf diese Rechtsgrundlage. Das gilt auch, wenn ein Kleinbetrieb geprüft werden soll und der Prüfungszeitraum so bemessen ist, daß zwischen ihm und dem letzten Prüfungszeitraum nur drei ungeprüfte Jahre liegen (Anschluß an das BFH-Urteil vom 2. Oktober 1991 X R 89/89, BStBl II 1992, 220).
Normenkette
Verfahrensgang
FG Baden-Württemberg |
Fundstellen
Haufe-Index 418033 |
BFH/NV 1992, 289 |
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