Entscheidungsstichwort (Thema)

Begründung von Prüfungsanordnungen

 

Leitsatz (NV)

Zur Begründung der Anordnung einer Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO 1977 genügt grundsätzlich der Hinweis auf diese Rechtsgrundlage. Das gilt auch, wenn ein Kleinbetrieb geprüft werden soll und der Prüfungszeitraum so bemessen ist, daß zwischen ihm und dem letzten Prüfungszeitraum nur drei ungeprüfte Jahre liegen (Anschluß an das BFH-Urteil vom 2. Oktober 1991 X R 89/89, BStBl II 1992, 220).

 

Normenkette

AO 1977 §§ 121, 193ff

 

Verfahrensgang

FG Baden-Württemberg

 

Fundstellen

Haufe-Index 418033

BFH/NV 1992, 289

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