Entscheidungsstichwort (Thema)

Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug bei einer Darlehensgebühr für einen Zwischenkredit einer Bausparkasse

 

Leitsatz (NV)

Die in der Senatsentscheidung vom 2. Juni 1992 IX R 270/87 (vorstehend abgedruckt) dargelegten Grundsätze zum Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelten auch für eine an die Bausparkasse zu entrichtende Darlehensgebühr, die im Zusammenhang mit der Gewährung des Zwischenkredits entstanden ist.

 

Normenkette

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1

 

Verfahrensgang

FG Münster

 

Fundstellen

Haufe-Index 418521

BFH/NV 1992, 807

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