Leitsatz (amtlich)

Eine alternative Urteilsbegründung erfordert, daß sämtliche möglichen Alternativen im FG-Urteil in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständig dargestellt werden.

 

Normenkette

FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5

 

Fundstellen

Haufe-Index 73260

BStBl II 1979, 744

BFHE 1979, 341

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