Entscheidungsstichwort (Thema)
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
Leitsatz (NV)
Die Zulassung der Revision ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten, wenn zu der Frage, ob in derselben Kleingartenanlage gelegene Wohngebäude nach § 10e EStG/§ 2 EigZulG begünstigt sind, einander widersprechende Entscheidungen verschiedener Senate desselben Finanzgerichts vorliegen.
Normenkette
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 10e; EigZulG § 2
Gründe
Die Zulassung der Revision ist gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten, weil zu der Frage, ob in ein und derselben Kleingartenanlage erworbene Wohngebäude nach § 10e des Einkommensteuergesetzes/§ 2 des Eigenheimzulagengesetzes begünstigt sind, einander widersprechende Entscheidungen verschiedener Senate desselben Finanzgerichts vorliegen.
Fundstellen
Haufe-Index 667080 |
BFH/NV 2002, 343 |
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