Entscheidungsstichwort (Thema)

Veräußerung eines wertlosen Anteils i. S. d. § 17 EStG

 

Leitsatz (NV)

Eine Veräußerung i. S. des § 17 EStG kann angenommen werden, wenn sowohl in den Augen der Parteien als auch objektiv wert lose Anteile ohne Gegenleistung übertragen werden, Urteil des BFH vom 5. März 1991 VIII R 163/86 BFHE 164, 50, BStBl II 1991, 630.

Die Feststellung der Wertlosigkeit eines Anteils ist eine Schlußfolgerung aus Tat sachen, die das FG als Tatsacheninstanz in jedem Einzelfall festzustellen hat. Bei der Frage, wie die festgestellten Tatsachen unter dem rechtlichen Gesichtspunkt "Wertlosigkeit des Anteils" zu würdigen sind, kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an.

 

Normenkette

EStG § 17

 

Fundstellen

Haufe-Index 420419

BFH/NV 1995, 386

BFH/NV 1995, 387

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