Entscheidungsstichwort (Thema)

Verletzung von Denk- und Erfahrungssätzen; Erhebung (verzichtbarer) Verfahrensrügen in einer NZB

 

Leitsatz (NV)

1. Die Verletzung von Denk- und Erfahrungssätzen durch das FG ist der Anwendung materiellen Rechts zuzuordnen und damit der Rüge eines Verfahrensmangels entzogen (Anschluß an BFH-Beschluß vom 7. November 1994 VIII B 34/94, BFH/NV 1995, 618).

2. Zur schlüssigen Rüge mangelnder Sachaufklärung durch das FG wegen unterlassener Beweisaufnahme muß zusätzlich vorgetragen werden, daß der Verstoß bereits in der Vorinstanz gerügt wurde, oder weshalb dem Beteiligten eine derartige Rüge nicht möglich war (Anschluß an BFH-Beschluß vom 22. August 1995 I B 212/94, BFH/NV 1996, 57).

 

Normenkette

FGO §§ 76, 115 Abs. 3 S. 3, § 155; ZPO § 295

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 421475

BFH/NV 1996, 700

BFH/NV 1996, 701

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