Entscheidungsstichwort (Thema)
Tatbestandsberichtigung
Leitsatz (NV)
Für eine Tatbestandsberichtigung fehlt es an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse, wenn gegen den Beschluß, hinsichtlich dessen die Tatbestandsberichtigung begehrt wird, kein Rechtsmittel gegeben ist.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 28.09.1993 - VII B 83/93 (NV); BFH/NV 1994, 189
Fundstellen
Dokument-Index HI1132667 |
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