Entscheidungsstichwort (Thema)

Tatbestandsberichtigung

 

Leitsatz (NV)

Für eine Tatbestandsberichtigung fehlt es an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse, wenn gegen den Beschluß, hinsichtlich dessen die Tatbestandsberichtigung begehrt wird, kein Rechtsmittel gegeben ist.

 

Normenkette

FGO §§ 108, 113 Abs. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 28.09.1993 - VII B 83/93 (NV); BFH/NV 1994, 189

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132667

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