Entscheidungsstichwort (Thema)

Anforderungen an Beweisführung bei ungeklärtem Vermögenszuwachs nicht von grundsätzlicher Bedeutung

 

Leitsatz (NV)

Die Frage, welche Anforderungen in Fällen des ungeklärten Vermögenszuwachses an die Beweisführung hinsichtlich der Identität von Geldmitteln zu stellen sind, ist nicht klärungsbedürftig im Interesse der Allgemeinheit, mithin nicht von grundsätzlicher Bedeutung i. S. d. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.

Sowohl eine fehlerhafte Beweiswürdigung wie auch Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze sind materielle Rechtsfehler und keine Verfahrensmängel i. S. d. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 420142

BFH/NV 1995, 54

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