Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertretung bei der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

 

Leitsatz (NV)

Fehlt es an dem Erfordernis der ordnungsgemäßen Vertretung durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG aufgeführten Berufsgruppe, so ist die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde unwirksam. Es fehlt eine Prozeßhandlungsvoraussetzung (vgl. dazu Rosenberg / Schwab, Zivilprozeßordnung, 14. Aufl., § 45 II 1, S. 249).

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 3; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

 

Verfahrensgang

Schleswig-Holsteinisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 417577

BFH/NV 1991, 762

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