Entscheidungsstichwort (Thema)
Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Leitsatz (NV)
1. Die Sachaufklärungspflicht wird durch Übergehen eines Beweisantrags nur verletzt, wenn u. a. kein Rügeverzicht vorliegt. Das ist in der NZB schlüssig darzulegen.
2. Die Frage, in welcher Form die tatsächliche Durchführung eines Vertrages zwischen nahen Angehörigen nachzuweisen ist, richtet sich nach der Situation im Einzelfall. Der Steuerpflichtige darf sich dabei grundsätzlich jeder Form des Nachweises bedienen.
Normenkette
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, §§ 96, 76; ZPO § 295
Verfahrensgang
FG Rheinland-Pfalz |
Fundstellen
Haufe-Index 420487 |
BFH/NV 1995, 802 |
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