Entscheidungsstichwort (Thema)
Verletzung materiellen Rechts kein Zulassungsgrund i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO
Leitsatz (NV)
Die Verletzung materiellen Rechts begründet nicht die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 418371 |
BFH/NV 1995, 601 |
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