Entscheidungsstichwort (Thema)

Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung in der Revision

 

Leitsatz (NV)

Da eine Hauptsacheerledigung im Revisonsverfahren zur Folge hat, daß auch die Vorentscheidung einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung wirkungslos wird (vgl. Beschluß des BFH vom 13. Juni 1972 VII B 46/71 BFHE 106, 17, BStBl II 1972, 706), muß das Revisionsgericht nicht nur über die Kosten des Revisionsverfahrens, sondern auch über die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens entscheiden.

 

Normenkette

FGO § 138 Abs. 1

 

Verfahrensgang

FG Nürnberg

 

Fundstellen

Haufe-Index 414074

BFH/NV 1987, 184

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