Entscheidungsstichwort (Thema)

Wiedereinsetzung bei Versäumung der Revisionsfrist

 

Leitsatz (NV)

1. Der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist steht nicht entgegen, daß der BFH die Revision bereits als unzulässig verworfen hat (Anschluß an BFH-Beschluß vom 19. Juni 1979 VII R 79-80/68, BFHE 128, 32, BStBl II 1979, 574).

2. Die Wiedereinsetzung ist abzulehnen, wenn der Antragsteller die versäumte Rechtshandlung innerhalb der Antragsfrist nicht oder nicht in einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Form nachgeholt hat.

 

Normenkette

FGO § 56

 

Fundstellen

Haufe-Index 419709

BFH/NV 1994, 805

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