Entscheidungsstichwort (Thema)

Anzusetzende Pauschbeträge bei doppelter Haushaltsführung

 

Leitsatz (NV)

Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erscheint eine Leitentscheidung des BFH erforderlich, ob ab dem Veranlagungszeitraum 1996 bei einer anzuerkennenden doppelten Haushaltsführung der Ansatz der Pauschbeträge mit der Begründung abgelehnt werden kann, er führe zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung.

 

Normenkette

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5

 

Gründe

Die Revision wird u.a. zugelassen, weil die Auffassung der Vorinstanz zweifelhaft erscheint, bei einer anzuerkennenden doppelten Haushaltsführung eines Steuerpflichtigen könnten ab 1996 der Höhe nach ―durch Verwaltungsvorschriften geschaffene― Pauschbeträge angewendet werden (vgl. hierzu u.a. Hartz/Meeßen/ Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort: Doppelte Haushaltsführung Tz. 126; Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. G 158 - jeweils zu Verpflegungsmehraufwendungen).

 

Fundstellen

BFH/NV 2003, 1326

NWB 2004, 2653

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