Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Berücksichtigung verspäteten Vorbringens
Leitsatz (NV)
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des finanzgerichtlichen Urteils einzulegen und in der Beschwerdeschrift zu begründen. Zulassungsgründe, die erst nach Ablauf der Beschwerdefrist vorgetragen werden, darf der BFH nicht berücksichtigen. Nach Fristablauf ist nur noch eine Erläuterung und Verdeutlichung der rechtzeitig geltend gemachten Zulassungsgründe möglich.
Normenkette
Verfahrensgang
FG München |
Fundstellen
Haufe-Index 154013 |
BFH/NV 1999, 652 |
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