Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist

 

Leitsatz (NV)

Die Beschwerdebegründungsfrist ist nicht verlängerungsfähig (vgl. BFH-Beschluß vom 4. 8. 1987 VII B 36/87, BFH/NV 1988, 242); es kommt allenfalls Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht.

 

Normenkette

FGO § 56 Abs. 1-2, § 115 Abs. 3 S. 1

 

Verfahrensgang

FG Münster

 

Fundstellen

Haufe-Index 417348

BFH/NV 1991, 330

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