Entscheidungsstichwort (Thema)
Zum Begriff des Unterhalts im Sinne des § 33a Abs. 1 EStG
Leitsatz (NV)
Es ist bereits höchstrichterlich geklärt, daß zu den Aufwendungen für den Unterhalt im Sinne des § 33a Abs. 1 EStG nur typische Unterhaltskosten, insbesondere Aufwendungen für Ernährung, Kleidung und Wohnung gehören. In diesem Rahmen sind aber auch Zuwendungen zur Befriedigung gehobener Ansprüche begünstigt (Urteil in BFHE 138, 343, 350, BStBl II 1983, 453, 457).
Die Frage, ob ein Wintermantel im Wert von 899 DM zu den Unterhaltsaufwendungen gehört, ist deshalb nicht von grundsätzlicher Bedeutung.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 417520 |
BFH/NV 1991, 308 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen