Entscheidungsstichwort (Thema)

Revisionszulassung wegen Divergenz

 

Leitsatz (NV)

Kommt das FG aufgrund einer Würdigung der konkreten Umständen des Einzelfalles zu einem von einer bestimmten Entscheidung des BFH abweichenden Ergebnis, so liegt keine Divergenz i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO vor.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 417342

BFH/NV 1991, 259

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