Entscheidungsstichwort (Thema)
Begründung der NZB
Leitsatz (NV)
Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision muß innerhalb eines Monats nach Zustellung des finanzgerichtlichen Urteils eingelegt werden (§115 Abs. 3 Satz 1 Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Innerhalb dieser Frist muß auch der Zulassungsgrund dargelegt sein (§115 Abs. 3 Satz 3 FGO; vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 2. Oktober 1968 I B 21/68, BFHE 93, 410, BStBl II 1968, 824). Erfolgt die Begründung nicht fristgerecht, ist die Beschwerde unzulässig.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 66531 |
BFH/NV 1998, 68 |
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