Entscheidungsstichwort (Thema)

Begründung der NZB

 

Leitsatz (NV)

Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision muß innerhalb eines Monats nach Zustellung des finanzgerichtlichen Urteils eingelegt werden (§115 Abs. 3 Satz 1 Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Innerhalb dieser Frist muß auch der Zulassungsgrund dargelegt sein (§115 Abs. 3 Satz 3 FGO; vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 2. Oktober 1968 I B 21/68, BFHE 93, 410, BStBl II 1968, 824). Erfolgt die Begründung nicht fristgerecht, ist die Beschwerde unzulässig.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 3 S. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 66531

BFH/NV 1998, 68

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