Entscheidungsstichwort (Thema)

Bedingt eingelegte Revision

 

Leitsatz (NV)

Eine Revision, die nur für den Fall ihre Zulassung eingelegt wird, ist unzulässig, weil sie als Prozeßhandlung unter einer Bedingung eingelegt worden ist (Anschluß an BFH-Beschluß vom 2. November 1994 VII R 67/94, BFH/NV 1995, 690).

 

Normenkette

FGO § 124 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 154382

BFH/NV 1999, 326

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