Entscheidungsstichwort (Thema)
Bedingt eingelegte Revision
Leitsatz (NV)
Eine Revision, die nur für den Fall ihre Zulassung eingelegt wird, ist unzulässig, weil sie als Prozeßhandlung unter einer Bedingung eingelegt worden ist (Anschluß an BFH-Beschluß vom 2. November 1994 VII R 67/94, BFH/NV 1995, 690).
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 154382 |
BFH/NV 1999, 326 |
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