Entscheidungsstichwort (Thema)

Sachwertverfahren bei Einfamilienhäusern

 

Leitsatz (NV)

Allein das Vorhandensein einer Schwimmhalle im Keller eines Einfamilienhauses mit einem Schwimmbecken mit einer Oberfläche von 28 qm rechtfertigt noch nicht die Anwendung des Sachwertverfahrens. Es ist jedoch zu prüfen, ob das zu bewertende Objekt sich insgesamt aufgrund seiner besonderen Gestaltung und Ausstattung wesentlich von den im Ertragswertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäusern unterscheidet.

 

Normenkette

BewG § 76 Abs. 3 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 421996

BFH/NV 1997, 336

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