Entscheidungsstichwort (Thema)

Bezugnahme der Revisionsbegründung auf die Ausarbeitung einer nicht postulationsfähigen Person unstatthaft

 

Leitsatz (NV)

Eine Revision ist unzulässig, wenn die Begründung in der Bezugnahme auf die beigefügte Ausarbeitung eines Rechtsbeistands besteht, ohne daß der bevollmächtigte Steuerberater eigene Ausführungen zur Sache macht (Anschluß an BFH-Beschluß vom 16. 10. 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470).

 

Normenkette

FGO § 120 Abs. 1 S. 1; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 12.06.1985 - VIII R 251/84 (NV); BFH/NV 1985, 96

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132163

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