Entscheidungsstichwort (Thema)

Ablehnung der Vertagung kein Fall der mangelnden Vertretung

 

Leitsatz (NV)

Die Rüge, das FG habe einen Vertagungsantrag rechtswidrig abgelehnt, beinhaltet nicht den Verfahrensmangel der mangelnden Vertretung i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO, sondern allenfalls einen mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend zu machenden und die Versagung des rechtlichen Gehörs betreffenden Verfahrensmangel.

 

Normenkette

FGO § 116 Abs. 1 Nr. 3, § 118 Nrn. 3-4

 

Fundstellen

Haufe-Index 418270

BFH/NV 1992, 678

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