Entscheidungsstichwort (Thema)
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
Leitsatz (NV)
Für die nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderliche Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache genügt nicht der Hinweis, daß die aufgeworfene Rechtsfrage für eine größere Zahl von Fällen von Bedeutung sei; denn hieraus ergibt sich nicht, daß die Rechtsfrage inhaltlich klärungsbedürftig ist.
Normenkette
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 3
Verfahrensgang
Schleswig-Holsteinisches FG |
Fundstellen
Haufe-Index 417980 |
BFH/NV 1992, 320 |
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