Entscheidungsstichwort (Thema)

Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

 

Leitsatz (NV)

Ist die Revisionsbegründungsfrist versäumt, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur gewährt werden, wenn innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist die Revisionsbegründung eingereicht wird (Anschluß an den BFH-Beschluß vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264).

 

Normenkette

FGO § 120 Abs. 1 S. 1, § 56 Abs. 2 S. 3

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf

 

Fundstellen

Haufe-Index 416935

BFH/NV 1990, 720

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