Entscheidungsstichwort (Thema)

Kosten bei Erledigung der Hauptsache; verspätetes Vorbringen

 

Leitsatz (NV)

Hat ein Kläger, der sich gegen die Rücknahme seiner vorläufigen Bestellung als Steuerbevollmächtigter wendet, erst im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde, und zwar erst nach Ablauf der Beschwerdefrist, vorgetragen, er sei auch im Beitrittsgebiet als Helfer in Steuersachen zugelassen gewesen, und führt diese Tatsache zur Aufhebung der Rücknahmeverfügung durch die OFD und zur Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, so ist es gerechtfertigt, dem Kläger die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde aufzuerlegen.

 

Normenkette

FGO §§ 157, 138 Abs. 1, 2 S. 2; StBerG § 46 Abs. 1 S. 2; StBerO § 19

 

Fundstellen

Haufe-Index 422294

BFH/NV 1997, 700

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