Entscheidungsstichwort (Thema)

Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags

 

Leitsatz (NV)

Zur Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand müssen die Umstände dargelegt werden, aus denen sich ergibt, daß der Antragsteller nach Behebung des Hindernisses rechtzeitig um die Wiedereinsetzung nachgesucht hat (BVerwG - Beschl. v. 5. 10. 1984 9 B 10668.83, Buchholz Nr. 143 zu § 60 VwGO).

 

Normenkette

FGO § 56 Abs. 2, §§ 155, 574 ZPO

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 417492

BFH/NV 1991, 335

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