Rz. 183

Ob für Veräußerungs- oder Aufgabegewinne die Fünftelregelung oder die Versteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz günstiger ist, muss durch eine Vergleichsberechnung ermittelt werden. Beide Verfahren dienen dazu, die Steuerprogression zu mildern.

Grob gesehen sind günstig bei einem zu versteuernden Einkommen

  • unterhalb der Progressionsstufe die Fünftelregelung,
  • in der oberen Progressionsstufe die Versteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz,
  • bei einem negativen verbleibenden zu versteuernden Einkommen die Fünftelregelung.

Das sollte aber jeweils im Einzelfall durch eine Vergleichsberechnung geprüft werden.

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