Rz. 109

 
Buchwertfortführung
I Übertragene Objekte Teilbetriebe Einzelwirtschaftsgüter
Mitunternehmeranteile  
II Übernehmer
  • natürliche Einzelpersonen
  • Körperschaften
  • Personenvereinigungen
  • Vermögensmassen
  • natürliche Einzelpersonen
III Voraussetzungen
  1. Übernehmer ist Mitunternehmer
  2. Übertragung in das Betriebsvermögen des Übernehmers
  3. Besteuerung der stillen Reserven ist sichergestellt
 

Rz. 110

Nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG "sind bei der Ermittlung des Gewinns der Mitunternehmerschaft die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist; der übernehmende Mitunternehmer ist an diese Werte gebunden".

Es sind zunächst bei der Ermittlung des Gewinns der Gesellschaft die Wirtschaftsgüter mit den sich nach den Gewinnermittlungsvorschriften ergebenden Buchwerten anzusetzen. Diese Buchwerte führt der übernehmende Mitunternehmer fort, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. "Sofern" bedeutet nicht "soweit", sondern "falls". Voraussetzung für die Buchwertfortführung ist also, dass keine stillen Reserven (bei dem übernehmenden Mitunternehmer) der Besteuerung verloren gehen. Dies ist z. B. dann nicht der Fall, wenn die Wirtschaftsgüter in eine ausländische Betriebsstätte überführt werden (§ 16 Abs. 3 Satz 2 EStG i. V. m. § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG).[1]

 

Rz. 111

vorläufig frei

 

Rz. 112

Es gilt eine sog. personendifferenzierende Betrachtung.[2] Das bedeutet: hinsichtlich der Merkmale der vorstehenden Übersicht und der Rechtsfolgen ist auf den einzelnen Mitunternehmer abzustellen.

 
Praxis-Beispiel

Die A, B, C-OHG wird real geteilt. Die Wirtschaftsgüter werden auf die Gesellschafter A, B und C aufgeteilt. A führt mit ihnen ein neu gegründetes Einzelunternehmen fort. B beteiligt sich an einer anderen Mitunternehmerschaft und führt die Wirtschaftsgüter in sein Sonderbetriebsvermögen. C übernimmt die Wirtschaftsgüter in sein Privatvermögen. A und B führen die Buchwerte fort. C realisiert in Höhe der Differenz der gemeinen Werte zu den Buchwerten einen Aufgabegewinn.

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