Wird ein Bürogebäude veräußert, das vor der Veräußerung nicht benutzt bzw. vermietet wurde (kein "lebender Vermietungsbetrieb"), kann eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vorliegen, wenn der Veräußerer die Vermietung (und nicht von vornherein die Veräußerung) ernsthaft beabsichtigte und der Erwerber das Gebäude zu Vermietungsumsätzen nutzt.[1]

 
Praxis-Beispiel

Verkauf eines neu erstellten nicht vermieteten Gebäudes

Eine neu gegründete GbR erwarb in 02 ein sich in Bebauung befindliches Grundstück und stellte darauf ein Bürogebäude bis Ende 03 fertig. Nachdem die Bemühungen um eine steuerpflichtige Vermietung an gewerbliche Mieter nicht erfolgreich waren, veräußerte die GbR das bezugsfertige Gebäude am 1.7.06 an eine Immobiliengesellschaft. Diese beabsichtigt ebenfalls, das Gebäude steuerpflichtig zu vermieten.

Da die GbR ernsthaft die steuerpflichtige Vermietung beabsichtigte, ist sie Unternehmerin geworden und erhält den Vorsteuerabzug aus den Baukosten. Da der Erwerber ebenfalls die Vermietung des Gebäudes beabsichtigt, liegt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vor. Die Erwerberin trägt bei einer Änderung der Nutzung des Miethauses (z. B. tatsächliche steuerfreie Vermietung) das Risiko der Vorsteuerberichtigung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge