Erbringt ein Unternehmer, der im Inland weder Wohnsitz, Sitz, Geschäftsleitung noch eine Betriebsstätte hat, eine unter die deutsche Umsatzsteuer fallende sonstige Leistung oder Werklieferung, ist der Leistungsempfänger insoweit Umsatzsteuerschuldner, sofern er ein Unternehmer bzw. eine  juristische Person des öffentlichen Rechts ist.[1]

Hat ein im Ausland ansässiger Unternehmer im Inland zusätzlich eine inländische Betriebsstätte, hängt die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens davon ab, ob die sonstige Leistung bzw. die Werklieferung von der inländischen Betriebsstätte erbracht wurde. Stellt der leistende Unternehmer die Rechnung über den von ihm erbrachten Umsatz aber unter Angabe der der Betriebsstätte erteilten USt-IdNr. aus, gilt die Betriebsstätte als an dem Umsatz beteiligt, sodass der Unternehmer als im Inland ansässig anzusehen ist. Ist es aber für den Leistungsempfänger nach den Umständen des Einzelfalls ungewiss, ob der leistende Unternehmer im Zeitpunkt der Leistungserbringung im Inland ansässig ist, schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nur dann nicht, wenn ihm der leistende Unternehmer durch eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts nachweist, dass er kein im Ausland ansässiger Unternehmer ist.[2]

 
Praxis-Beispiel

Ausländischer Unternehmer mit Betriebsstätte in Deutschland

Der in Paris (Frankreich) ansässige Architekt FR mit Betriebsstätte in Frankfurt erbringt eine sonstige Leistung für den in Deutschland ansässigen Unternehmer DE. Wird die sonstige Leistung erbracht von

  • dem Stammsitz des FR in Paris, ist insoweit Leistungsempfänger DE Umsatzsteuerschuldner nach § 13b UStG (= Rechnung des FR muss ohne Umsatzsteuer gestellt werden);
  • der Betriebsstätte des FR in Frankfurt, ist FR als "insoweit im Inland ansässiger" Leistender der Umsatzsteuerschuldner (= Rechnung des FR wird mit deutscher Umsatzsteuer gestellt).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge