1Eine einheitliche Prüfung kann auch durchgeführt werden

 

1.

bei Konzernen, die die Umsatzgrenze des § 13 Abs. 1 nicht erreichen,

 

2.

bei Unternehmen, die nicht zu einem Konzern gehören, aber eng miteinander verbunden sind, zum Beispiel durch wirtschaftliche oder verwandtschaftliche Beziehungen der Beteiligten, gemeinschaftliche betriebliche Tätigkeit.

2Die §§ 13 bis 17 gelten entsprechend.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge