Nach dem Urteil des FG Münster vom 21.2.2018 führt der Kauf eines Einzelunternehmens durch eine GmbH zu einem überhöhten Kaufpreis von einer dem Gesellschafter nahestehenden Person zu einer vGA.[1] Im entschiedenen Fall verkaufte die Mutter des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers ihr Einzelunternehmen an dessen GmbH. Es waren Ratenzahlungen über einen Zeitraum von 14 Jahren vereinbart. Nach einer Außenprüfung kam das Finanzamt zu der Auffassung, dass der Kaufpreis überhöht sei und behandelte die über den angemessenen Kaufpreis hinausgehenden Ratenzahlungen als vGA. Mit seinem o. g. Urteil bestätigte das Finanzgericht die Auffassung des Finanzamts.

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