Abb. 1: Wer bei den unterschiedlichen Prüfungsarten geprüft wird

Wer und was werden durch eine abgekürzte Außenprüfung überprüft?

Geprüft werden können:

  • Gewerbebetriebe und Freiberufler
  • Privatpersonen
  • Land- und Forstwirte

Die Prüfung kann sich erstrecken auf:

  • Punktuell bestimmte Einkunftsarten wie beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte und sonstige Einkünfte
  • Werbungskosten allgemein (z. B. aus nicht selbstständiger Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung)
  • Einzelne Sachverhalte wie z. B. berufliche Fahrten, Fahrtenbuch bei einem Betriebsfahrzeug oder Fahrten zwischen Wohnung und Betriebs- bzw. Arbeitsstätte
  • Die Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen sowohl bei Immobilien als auch bei Maschinen und maschinellen Einrichtungen
  • Die tatsächliche Nutzung bestimmter Räumlichkeiten (z. B. bei Mietverträgen mit nahen Angehörigen)
  • Die Anpassung der Eröffnungsbilanz an eine vorherige Prüferbilanz
  • Arbeitszimmer
  • Baukosten für die Ermittlung der Abschreibungsgrundlage
  • An- und Umbaukosten an vermieteten Gebäuden
  • Renten und dauernde Lasten beim Sonderausgabenabzug
  • Unterstützungsleistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
  • Bemessungsgrundlage bei Einkünften aus Kapitalvermögen
  • Alle steuerlichen Tatbestände eines bestimmten Veranlagungsjahrs
  • Tatbestände der Abzugsteuer nach §§ 48 ff. EStG
 
Achtung

Der Prüfungszeitraum kann mehr als 3 Kalenderjahre umfassen

In der Regel umfasst der Prüfungszeitraum bei Betriebsprüfungen die letzten 3 Veranlagungszeiträume (Kalenderjahre), für die Steuererklärungen abgegeben worden sind. In der Betriebsprüfungsordnung (BpO) wird davon gesprochen, dass der Prüfungszeitraum nicht mehr als 3 zusammenhängende Kalenderjahre umfassen soll. In ihr wird jedoch auch ausdrücklich geregelt, dass der Prüfungszeitraum mehr als 3 Kalenderjahre umfassen kann, wenn mit erheblichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen zu rechnen ist. Daneben kann die Ausdehnung des Prüfungszeitraums bei Verdacht einer Steuerordnungswidrigkeit oder einer Steuerstraftat erfolgen.

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