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Betriebsaufspaltung – auch Doppelgesellschaft genannt – ist die Organisationsform zweier rechtlich selbstständiger Gesellschaften, die in besonderer Weise miteinander verbunden sind (regelmäßig findet man Verbindungen einer Personengesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft). Eine spezielle gesetzliche Regelung gibt es nicht. In erster Linie sind die Vorschriften von § 105 ff. HGB und § 161 HGB und die des GmbHG maßgebend.

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