Befinden sich Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Bau und ist die Inbetriebnahme und somit die Voraussetzung zur Aktivierung im Anlagevermögen (noch) nicht erfüllt, sind diese in der Finanzbuchhaltung auf eine Art Sammelkonto (Anlagen-im-Bau-Konten, kurz: AiB-Konten) zu verbuchen. Der Ausweis in der Bilanz erfolgt dann zusammen mit geleisteten Anzahlungen in der Position "geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau"[1]. Bis zur Inbetriebnahme können keine Abschreibungen für die auf den AiB-Konten erfassten Bewegungen gebildet werden. Bei Fertigstellung sind die bis dahin angesammelten Anschaffungs- und Herstellungskosten auf das entsprechende Konto des Anlagevermögens umzubuchen und zu aktivieren. Ab diesem Zeitpunkt kann die Abschreibung des Vermögensgegenstands erfolgen.

 
Praxis-Beispiel

Bau einer Empfangstheke

Die Zimmerei MyDachismyCastle GmbH stellt eine Empfangstheke für ihren Eingangsbereich her. Neben einigen Zukaufteilen bezieht die Zimmerei vom Schreiner Tis Chanbau eine Tischplatte für die Empfangstheke, die mit diversen anderen Bauteilen verbaut wird. Der Schreiner berechnet für die Platte netto 2.400 EUR, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, die die Zimmerei zum Abzug bringen kann. Die Rechnung wird auf ein Kreditorenkonto gebucht.

Bis zur Fertigstellung der Empfangstheke werden alle erforderlichen Aufwendungen auf dem AiB-Konto "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung im Bau" gesammelt.

 

Buchung auf AiB-Konto

Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0498/0785 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung im Bau 2.400 70000 Kreditor 2.856
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 456      

Nach Fertigstellung der Empfangstheke werden die bis dahin angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 20.000 EUR auf das Konto des Anlagevermögens "Betriebsausstattung" umgebucht und aktiviert.

 

Aktivierung im Anlagevermögen durch Umbuchung

Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0400/0630 Betriebsausstattung 20.000 0498/0785 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung im Bau 20.000
[1] § 266 Abs. 2 Pos. A. II. 4. HGB.

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