Leistet ein bilanzierendes Unternehmen Ausgaben oder Aufwendungen für Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattungen, die bis zum Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellt sind, sind diese unter "Anlagen im Bau" zu aktivieren. Hierbei ist es irrelevant, ob es sich bei den Aufwendungen um Eigen- oder Fremdleistungen handelt.

Für die Aktivierung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen im Bau weisen die Kontenrahmen ebenfalls spezielle Konten auf. Im Falle des DATEV-Kontenrahmens sind dies die Konten 0498 (SKR03) und 0785 (SKR04) mit der Kontobeschriftung "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung im Bau".

 
Praxis-Beispiel

Bau einer Verkaufstheke

Die DIY-SalesCounter GmbH möchte eine neue Verkaufstheke aus Holz mit individueller Beleuchtung anschaffen. Sie bestellt eine lieferbare Standard-Theke, die durch eigene Mitarbeiter montiert und aufgestellt wird. Zusätzlich wird ein externer Elektriker beauftragt, der die notwendigen Arbeiten für die elektrischen Lichtanschlüsse vornimmt.

Bis zur Fertigstellung der Theke werden die zu unterschiedlichen Zeitpunkten eintreffenden Rechnungen auf dem AiB-Konto 0498 (SKR03) oder 0785 (SKR04) mit der Bezeichnung "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung im Bau"verbucht.

Nach Fertigstellung einer BuG-Anlage im Bau erfolgt eine Umbuchung der dort gesammelten Aufwendungen auf ein Konto des Anlagevermögens

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