Der Auslagerung liegt vielfach der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

 

Grundfall

A ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der B-GmbH. Diese hat ihm eine Pension auf das 65. Lebensjahr zugesagt. A trägt sich schon seit langem mit dem Gedanken, seine Gesellschaftsanteile zu veräußern. Bislang ist ihm das jedoch nicht zu dem von ihm erwarteten Kaufpreis gelungen. Der Grund hierfür liegt in der Versorgungszusage, die ihm die B-GmbH erteilt hat. Aufgrund der Zusage ist in der Bilanz zum 31.12. eine unter Beachtung der Vorschrift des § 6a EStG gebildete Pensionsrückstellung ausgewiesen. Im folgenden Jahr möchte die GmbH die Pensionsrückstellung auslagern und auf den Pensionsfonds X übertragen. Der Fonds übernimmt die Versorgungsanwartschaften gegen Zahlung eines Betrags, der über dem in der Bilanz ausgewiesenen Ansatz für die Pensionsrückstellung liegt.

Der Arbeitgeber stellt einen Antrag nach § 4e Abs. 3 EStG auf Verteilung der Betriebsausgaben.

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