5.5.1 Bilanz

 

Rz. 148

In der Bilanz wird der nicht durch Planvermögen gedeckte Teil des Barwerts der Leistungsverpflichtungen passiviert. Sofern der beizulegende Zeitwert des Planvermögens über dem Barwert der Leistungsverpflichtungen liegt, kann i. H. d. Differenz ein Aktivwert angesetzt werden, wenn die Vorschriften zum asset ceiling (vgl. IAS 19.64b) nicht greifen.

Der Bilanzansatz ergibt sich wie folgt:

 
  Barwert der Leistungsverpflichtungen (Jahresanfang)
+ Dienstaufwand
+ Nettozinsaufwand
+/– Versicherungsmathematische Verluste/Gewinne
Leistungszahlungen
= Barwert der Leistungsverpflichtungen (Jahresende)
 
  Beizulegender Zeitwert des Planvermögens (Jahresanfang)
+ Kalkulatorischer Zinsertrag
+ Übersteigender Zinsertrag (> kalkulatorischer Zinsertrag)
+ Dotierung
Erstattungen zur Leistungszahlung
= Beizulegender Zeitwert des Planvermögens (Jahresende)
 
  Barwert der Leistungsverpflichtungen (Jahresende)
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens (Jahresende)
= Zu passivierende Verpflichtung (Pensionsrückstellung)

5.5.2 Erfolgsrechnung

 

Rz. 149

Eine Vorschrift, aus der hervorgeht, wo der Dienstzeitaufwand und der Nettozinsaufwand auszuweisen sind, ist in IAS 19 nicht enthalten. Ein Ausweis im Betriebsergebnis bzw. (Nettozinsaufwand) im Finanzergebnis erscheint aber sachgerecht.[1] Die Beträge der Neubewertung werden im other comprehensive income erfasst und sind damit erfolgsneutral. Eine Verteilungsmöglichkeit ist nicht gegeben.

[1] Hagemann, Pensionsrückstellungen, 2. Aufl. 2012, S. 210 f.

5.5.3 Anhang

 

Rz. 150

Gem. IAS 19.135 sind folgende Bereiche im Rahmen der Berichterstattung abzudecken:

  • Charakteristika und Risiken der leistungsorientierten Pläne,
  • Erläuterung der Beträge im Jahresabschluss,
  • Erläuterungen zu den zukünftigen Zahlungsströmen.

Die Charakteristika umfassen u. a. eine Planbeschreibung, die Erläuterung von regulatorischen Rahmenbedingungen der Pläne, Informationen über die Verantwortlichkeiten bzgl. der Verwaltung der Pläne, Risiken und Erläuterungen zu Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen.

Die Erläuterung der Beträge des Jahresabschlusses beinhaltet u. a. Überleitungsrechnungen der Beträge von den Vorjahreswerten zu den Bilanzansätzen sowie Informationen und Erklärungen zu den einzelnen Bestandteilen des Pensionsaufwands.

Erläuterungen zu künftigen Zahlungsströmen umfassen u. a. Sensitivitätsanalysen, die Beschreibung einer Asset-liability-Strategie, Angaben zur Dotierung im Folgejahr und zum Laufzeitprofil der Verpflichtungen.

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