Rz. 141

vorläufig frei

 

Rz. 142

Der Nettozinsaufwand ergibt sich unter Berücksichtigung von Erträgen auf vorhandenes Planvermögen.[1]

Ohne Planvermögen ergibt sich der Zinsaufwand (Interest Cost on DBO) auf Basis des Verpflichtungsumfangs (DBO) zu Beginn der Wirtschaftsperiode, und zwar durch Multiplikation mit dem anzuwendenden Rechnungszinssatz. Hierbei werden Veränderungen aus bevorstehenden Rentenzahlungen vereinfacht antizipiert, indem die Hälfte der Zahlungen mit dem gleichen Zinssatz multipliziert und das Ergebnis von der – wie vorstehend ermittelten – Interest Cost on DBO zum Abzug gebracht wird.

Hat das Unternehmen Planvermögen gebildet, so ist der vorstehende Zinsaufwand um zu erwartende Erträge auf das Planvermögen zu korrigieren. Dies erfolgt aber unabhängig von der konkreten Asset-Allokation des Vermögens bzw. seiner tatsächlichen Performance. Vielmehr wird hierfür der gleiche Zinssatz unterstellt, der auch zur Berechnung des Verpflichtungsumfangs herangezogen wird. Auch hierbei wird auf den Wert des Planvermögens zum Beginn des Wirtschaftsjahres abgestellt und der Zinsertrag wird um zu erwartende Veränderungen (Beiträge zum Planvermögen, Erstattungen von Rentenzahlungen) korrigiert. Dies geschieht – in Analogie zur oben geschilderten Vorgehensweise bei der Ermittlung der Interest Cost on DBO durch Multiplikation des halben Jahreswerts der zu erwartenden Beiträge bzw. Entnahmen mit dem Rechnungszinssatz lt. IAS 19. Das Ergebnis wird dem erwartenden Zinsertrag auf das Planvermögen hinzugerechnet oder von ihm abgezogen.

Im Ergebnis ergibt sich der Nettozinsaufwand somit aus dem Zinsaufwand auf die DBO abzüglich des (fiktiven) Ertrags auf das Planvermögen, jeweils berechnet mit dem gleichen Zinssatz, dem Rechnungszins lt. IAS 19. Ein darüber hinaus erzielter tatsächlicher Ertrag bleibt an dieser Stelle unberücksichtigt und fließt in die remearsurment cost.

 

Rz. 143

 
Praxis-Beispiel

Ein Unternehmen hat zu Beginn des Jahres eine Pensionsverpflichtung (DBO) i. H. v. 100 Mio. EUR. Es wird mit Rentenzahlungen in der Folgeperiode von 10 Mio. EUR gerechnet. Der Rechnungszins liegt bei 2 %, so dass die Interest Cost on DBO bei 2 Mio. EUR liegen, abzgl. Zinsaufwand auf die Reduzierung der DBO durch Rentenzahlungen (10 Mio. EUR × 0,5 × 2 % = 100 TEUR). Die Interest Cost on DBO belaufen sich somit auf 2 Mio. EUR – 100 TEUR = 1,9 Mio. EUR.

Darüber hinaus hat das Unternehmen Planvermögen in Höhe von 40 Mio. EUR gebildet (Jahresanfang). Es werden Erstattungen von 4 Mio. EUR und Beiträge ins Planvermögen von 8 Mio. EUR angenommen. Der mögliche Zinsertrag ergibt sich somit aus 40 Mio. EUR × 2 % = 800 TEUR, korrigiert um die unterjährig zu erwartenden Veränderungen von (8 Mio. EUR – 4 Mio. EUR) × 0,5 × 2 % = 40 TEUR. Der (fiktive) Zinsertrag beläuft sich somit auf 800 TEUR + 40 TEUR = 840 TEUR.

Der Nettozinsaufwand ergibt sich dann aus: 1,9 Mio. EUR – 840 TEUR = 1,06 Mio. EUR.

[1] Höfer/Veit/Verhuven, Betriebsrentenrecht, Band II, 18. Aufl., Rz. 102 f., Stand 7/2018.

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