Der Begriff der Betriebsveranstaltung, die mögliche Steuerfreiheit sowie die Berechnung des hierfür vorgesehenen Freibetrags sind gesetzlich geregelt.[1] Entsprechende Zuwendungen bleiben 2023 bis zu einem Freibetrag von 110 EUR steuerfrei. Darüber hinaus liegt – aufgrund gesetzlicher Definition – steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[2]
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