BMF, 05.08.1992, IV B 3 - S 2253 - 32/92

Der BFH vertritt im Urteil vom 21.2.1991 (IX R 265/87) die Auffassung, daß der Erwerb eines Grundstücks gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohnhaus zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliches Wohnrecht an einer Wohnung zu bestellen, als Anschaffungsgeschäft zu beurteilen sein kann.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Entscheidung nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden. Die Gegenleistung des Erwerbers für die Übereignung des Grundstücks erschöpft sich nicht in einer einmaligen Leistung in Gestalt der Bebauung des Grundstücks und der Einräumung eines Wohnrechts. Nach dem wirtschaftlichen Gehalt der zwischen Veräußerer und Erwerber getroffenen Vereinbarung besteht die maßgebliche Gegenleistung des Erwerbers darin, eine Wohnung zur dauernden Selbstnutzung zu überlassen. In diesem Fall bezieht der Erwerber in Höhe des Grundstückswerts Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die aus Billigkeitsgründen auf einen Zeitraum von längstens 10 Jahren gleichmäßig verteilt werden können (vgl. Tz. 32 des BMF-Schreibens vom 15.11.1984, BStBl 1984 I S. 561).

 

Fundstellen

BStBl I, 1992, 522

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