Im Folgenden werden zwei konkrete Gerichtsurteile vom Land Brandenburg dargestellt.[1]

Beamtenbestechung

"Roger G., der frühere Grundstücksamtsleiter der Stadt N., wurde am 3.2.2005 wegen Bestechlichkeit und Untreue zu anderthalb Jahren auf Bewährung und eine Geldstrafe verurteilt. Zudem verlor G. seinen Job und seinen Beamtenstatus. G. war dem Chef der XY-Bande Olaf K. gegen Geld und Geschenke in Grundstücksgeschäften entgegen gekommen. Die von ihm eingelegte Berufung zog er zurück."[2]

Abgeordnetenbestechung

"Für die Realisierung eines Investitionsvorhabens benötigte eine Projektgesellschaft eine Ausfallbürgschaft der Stadt N. von 13,7 Mio. Euro. Die Gesellschaft bot dem Abgeordneten des Stadtrates Reinhard S. für den Fall, dass die Stadt der Bürgschaft zustimmt, ein Darlehen an. Das Landgericht N. sah es als erwiesen an, dass mit dem Darlehen die Stimme des Abgeordneten gekauft wurde. Nach Abweisung der Revision von S. durch den Bundesgerichtshof ist das Urteil des Landgerichts aus April 2007 rechtskräftig."[3]

[2] Vgl. Siegmund: Korruptionsfälle und Gerichtsentscheidungen im Land Brandenburg, http://www.antikorruption.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.181552.de?highlight=beamtenbestechung, aufgerufen am 02.04.2014.
[3] Vgl. Siegmund: Korruptionsfälle und Gerichtsentscheidungen im Land Brandenburg, http://www.antikorruption.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.181552.de?highlight=beamtenbestechung, aufgerufen am 02.04.2014.

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