Handelsvertreter H hat im April 2023 mehrere Geschäftsfreunde bewirtet. Es liegen folgende Bewirtungsrechnungen vor:

  1. Für die Bewirtung des Geschäftsfreunds A liegt H eine maschinelle Rechnung der Gaststätte über einen Gesamtbetrag von 220 EUR vor. In der Rechnung ist angegeben, dass von dem Rechnungsendbetrag 100 EUR 19 % Umsatzsteuer und 120 EUR 7 % Umsatzsteuer enthalten.
  2. Für die Bewirtung der Geschäftsfreunde B und C hat der Gastwirt eine handgeschriebene Rechnung über 240 EUR zzgl. insgesamt 28,80 EUR USt vorgelegt. In dieser Rechnung sind alle nach § 14 Abs. 4 UStG geforderten Angaben enthalten und die Nettobeträge und die darauf entfallende Umsatzsteuer nach den unterschiedlichen Steuersätzen angegeben.
  3. Mit Geschäftsfreund D hatte H einen fröhlichen Abend in dem Nachtlokal "Zur roten Laterne" verbracht. In einer ansonsten ordnungsgemäßen Rechnung sind H "2 Herrengedecke" von jeweils 700 EUR berechnet worden. Die Umsatzsteuer wurde auf diesen Nettobetrag korrekt berechnet.

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