Kurzbeschreibung

Diese Checkliste unterstützt die Prüfung des Einkommensteuerbescheids auf inhaltliche und formelle Richtigkeit.

Formelle Inhalte des Bescheids

Fragestellung ja nein Hinweise
Sind sämtliche anrechenbaren Beträge erfasst? [x] [x]

Nach dem Hinweis über die Art der Festsetzung enthält der Einkommensteuerbescheid eine Aufstellung der festgesetzten Einkommensteuer und der Nebensteuern. Von dieser Festsetzung werden abgezogen

  • die Lohnsteuer und Nebensteuern laut Lohnsteuerbescheinigung,

Die Abgeltungsteuer und der darauf entfallende Solidaritätszuschlag sowie eventuelle Kirchensteuer auf Basis der Abgeltungsteuer wird nur abgezogen, wenn der persönliche Steuersatz geringer als der 25 %-ige Abgeltungsteuersatz ist und in der Steuererklärung ein entsprechender Antrag erfolgt ist.

Hinweis: Ist der Antrag fälschlicherweise unterblieben, sollte er im Einspruchsverfahren oder Änderungsverfahren nachgeholt werden.
Sind bereits gezahlte Vorauszahlungen berücksichtigt? [x] [x] Von den verbleibenden Steuerbeträgen werden die bereits geleisteten Vorauszahlungsbeträge abgezogen.

Hinweis:

Nicht berücksichtigte Beträge können bis zum Eintritt der 4-jährigen Zahlungsverjährung jederzeit angerechnet werden. Insoweit ist kein Einspruch erforderlich, da es sich nicht um einen Fehler im Rahmen der Steuerfestsetzung, sondern vielmehr des Abrechnungsteils des Bescheids handelt.

Fragestellung ja nein Hinweise
Ist die Bankverbindung des Mandanten zutreffend? [x] [x]

Im Steuerbescheid ist die Bankverbindung genannt, auf die eine Erstattung gezahlt wird. Ist diese unzutreffend, verzögert sich die Erstattung um mindestens 2 - 3 Wochen.

Die Empfängerbank schickt das Geld zurück an das Finanzamt, welches dann erneut an den Steuerpflichtigen überweisen muss. Am besten teilt man dem Finanzamt die neuen Kontodaten schriftlich mit.
Ist von der Berechnung bei den Besteuerungsgrundlagen zur Steuerfestsetzung abgewichen worden? [x] [x]

Im nächsten Teil des Bescheids werden die Besteuerungsgrundlagen und die Steuerberechnung dargestellt. Hier gilt es, 2 Dinge zu prüfen:

  1. Die Zahlen laut Steuerbescheid mit den Werten laut Steuererklärung vergleichen. Bei Abweichungen (zu Ungunsten des Steuerpflichtigen), die unzutreffend sind, sollte Einspruch eingelegt werden. Alternativ ist ein schlichter Änderungsantrag möglich, jedoch ist in der Praxis der Einspruch regelmäßig zu bevorzugen.
  2. Prüfen, ob keine steuermindernden Ausgaben vergessen wurden. Diese können innerhalb der Einspruchsfrist noch geltend gemacht werden, auch wenn hierzu nichts in der Einkommensteuererklärung stand. Auch für diese Situation empfiehlt sich aus Sicherheitsgründen der förmliche Einspruch.

Hinweis:

Auch wenn die formelle Bezeichnung "Einspruch" nicht im Schreiben steht, muss das Finanzamt im Zweifel den Änderungsantrag als Einspruch auslegen. Dies gilt auch für Schreiben, die von einem Steuerberater erstellt wurden.[1] Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Erklärung auslegungsbedürftig ist. Hieran fehlt es, wenn die Erklärung nach Wortlaut und Zweck einen eindeutigen Inhalt hat.[2]

Fragestellung ja nein Hinweise
Ist Kirchensteuer zu zahlen? [x] [x] Eine Steuerpflicht besteht nur, wenn der Steuerpflichtige einer Religionsgemeinschaft angehört, die kirchensteuerberechtigt ist.
Sind die Kinder berücksichtigt? [x] [x]

Bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern wird eine "Günstigerprüfung" vorgenommen. Das gezahlte Kindergeld wird mit einer Steuerentlastung durch Kinderfreibeträge verglichen. Das günstigste Ergebnis wird dabei ermittelt. Wirkt sich der Kinderfreibetrag wegen der (geringen) Höhe der Einkünfte nicht aus, haben Kinder nur bei der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag eine steuerliche Auswirkung. Zur Prüfung, ob die Kinder berücksichtigt sind, muss man daher diese Festsetzungen kontrollieren. In den Erläuterungen wird meist auch auf die berücksichtigten Kinder hingewiesen.

Hinweis: Bei der Prüfung der Frage, ob der Abzug der Kinderfreibeträge für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist als das Kindergeld, ist nicht auf das (tatsächlich) gezahlte Kindergeld, sondern auf den Anspruch auf Kindergeld abzustellen. Das gilt auch dann, wenn ein Kindergeldantrag trotz des materiell-rechtlichen Bestehens des Anspruchs bestandskräftig abgelehnt worden ist.[3] In ähnlichen Fällen muss also bereits der Ablehnungsbescheid zum Kindergeld angegriffen werden.
Werden die Altersvorsorgebeiträge ("Riester-Rente") gefördert? [x] [x]

Auch hierbei gilt es, die beste Förderung vom Staat zu erhalten:

  • eine Steuerentlastung durch den Abzug als Sonderausgaben oder
  • den direkten Zuschuss in Geld auf den Rentenvertrag
Wurden die Anlage AV und die Bescheinigung des Anbieters eingereicht, rechnet das Finanzamt das optimale Ergebnis programmgesteuert aus.
Sind Vorauszahlungen festgesetzt? [x] [x]

Mit dem Einkommensteuerbescheid erhält man oftmals einen Vorauszahlungsbescheid bzw. einen nachträglichen Vorauszahlungsbescheid. In diesem sind die Besteuerungsgrundlagen der letzten Steuererklärung enthal...

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