Rz. 38

Bei der Belegbuchführung handelt es sich meist um eine Sammlung von Belegdoppeln, die so geordnet werden, dass die Belegsammlung zum einen die Journalfunktion und zum andern auch die Kontenfunktion erfüllt. Dazu wird der Beleg einmal nach der zeitlichen Ordnung (Journal) und das Doppel nach einer sachlichen Ordnung (Sachkonto, Kontenfunktion) abgelegt. Die Belegbuchführung hat in ihrer Reinform heute nur noch geringe Bedeutung. Die Belegbuchführung ist heute insoweit noch von Bedeutung, als die Erfassung der Buchführung in der EDV durch Dritte erfolgt – bspw. durch einen StB – und während der Zeit der Bearbeitung durch den Dritten der Kfm. die Buchführung durch geordnete Belegsammlung fortführt.[1] Wegen der Bedeutung der geordneten Ablage für die GoBD der Finanzverwaltung wird insb. auf Rz 26 f., Rz 30 verwiesen.

[1] Vgl. ADS, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl. 1995–2001, § 239 HGB Rz 51 f., 53.

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