Rz. 11

Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der AG sind die Mitglieder des Vorstands, § 76 Abs. 2 und 3 AktG. Soweit sie Vorstandsgeschäfte wahrnehmen, zählen hierzu auch die stellvertretenden Vorstandsmitglieder, § 94 AktG.[1]

[1] Vgl. Dannecker, in Staub, Großkommentar Handelsgesetzbuch, 5. Aufl. 2012, Band 7/2, § 331 HGB Rn 16; Grottel/Hoffmann, in Beck Bil-Komm., 13. Aufl. 2022, § 331 HGB Rz 18; Klinger, in MünchKomm. HGB, 4. Aufl. 2020, § 331 HGB Rn 9.

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