Rz. 17
Die Anschaffungskosten (AK) eines VG setzen sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
Anschaffungspreis | |
+ | Anschaffungsnebenkosten, sofern einzeln zurechenbar |
+ | nachträgliche AK |
– | Anschaffungspreisänderungen, sofern einzeln zurechenbar |
= | AK |
Abb. 1: Ermittlungsschema der Anschaffungskosten
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