Rz. 151

Die erstmalige KapKons nach der Neubewertungsmethode bei Vorhandensein von Minderheitsgesellschaftern soll auf der Basis der Daten des Ausgangsbeispiels erfolgen, wobei als Modifizierung unterstellt wird, es wären von dem MU für die 6,0 Mio. EUR lediglich 75 % der Kapitalanteile der T-GmbH erworben worden. Weiterhin besteht die Vereinbarung, dass das Jahresergebnis in der T-GmbH verbleibt und somit (anteilig) mit erworben wurde.

 
 

M-GmbH

(HB II)

T-GmbH

(HB II)

T-GmbH

(Unterschied HB III)
Σ-
bilanz
Konsolidierung Konzernbilanz
  A P A P A P A/P S H A P
GoF               (2) 2,55   2,55  
Sonst. AV 7,0   3,0       10,0     10,0  
Maschinen     2,0   (1) 1,0   3,0     3,0  
Bet. TU 6,0           6,0   (2) 6,0    
UV 4,0   2,0       6,0     6,0  
Gez. Kapital   4,0   2,0     6,0 (2) 1,5
(3) 0,5
    4,0
Rücklagen   3,0   1,0     4,0 (2) 0,75
(3) 0,25
    3,0
Neubewertungsrücklagen           (1) 0,6 0,6 (2) 0,45
(3) 0,15
     
Jahresüberschuss   2,0   1,0     3,0 (2) 0,75
(3) 0,25
    2,0
nicht beherrschende Anteile                 (3) 1,15   1,15
Pass. lat. Steuern           (1) 0,4 0,4       0,4
Verbindlichkeiten   8,0   3,0     11,0       11,0
Summe 17,0 17,0 7,0 7,0 1,0 1,0 25,0 7,15 7,15 21,55 21,55

Tab. 2: Erstkonsolidierung mittels Neubewertungsmethode mit einem Kapitalanteil von 75 %, den die M-GmbH an der T-GmbH hält (Abwandlung 1)

 

Rz. 152

Die ErstKons nach der Neubewertungsmethode vollzieht sich bei Vorhandensein von Minderheitsgesellschaftern in drei Buchungsschritten.[1] Zunächst ist wieder die Neubewertung des TU vorzunehmen (= Buchung (1)).

 
Konto Soll Haben
Maschinen 1,0 Mio.  
Neubewertungsrücklagen   0,6 Mio.
Passive latente Steuern   0,4 Mio.
 

Rz. 153

Im zweiten Schritt ist der Beteiligungsbuchwert (6,0 Mio. EUR) gegen das anteilige neu bewertete EK aufzurechnen (= Buchung (2)). Das anteilige EK ist zu berechnen durch Addition des neu bewerteten EK (4,6 Mio. EUR) und zu multiplizieren mit dem Kapitalanteil, woraus sich der Wert von 3,45 Mio. EUR ergibt. Die Differenz zwischen dem Wert der Beteiligung und der Summe der anteiligen Eigenkapitalkomponenten i. H. v. 6,0–3,45 = 2,55 Mio. EUR wird – da sie aktivisch ist – als GoF eingestellt:

 
Konto Soll Haben
Gezeichnetes Kapital 1,5 Mio.  
Rücklagen 0,75 Mio.  
Neubewertungsrücklagen 0,45 Mio.  
Jahresüberschuss 0,75 Mio.  
GoF 2,55 Mio.  
Beteiligung TU   6,0 Mio.
 

Rz. 154

Schließlich ist der Teil des EK, der auf die Minderheiten entfällt (= 25 %), in die Position nicht beherrschende Anteile einzustellen (Buchung (3)):

 
Konto Soll Haben
Gezeichnetes Kapital 0,5 Mio.  
Rücklagen 0,25 Mio.  
Neubewertungsrücklagen 0,15 Mio.  
Jahresüberschuss 0,25 Mio.  
Nicht beherrschende Anteile   1,15 Mio.
[1] Vgl. auch Kirsch u. a., in Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzrecht, § 301 HGB Rz 98 ff., Stand: 2/2017.

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